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   LAG Berlin, 13.08.1997 - 8 Sa 70/97   

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https://dejure.org/1997,20916
LAG Berlin, 13.08.1997 - 8 Sa 70/97 (https://dejure.org/1997,20916)
LAG Berlin, Entscheidung vom 13.08.1997 - 8 Sa 70/97 (https://dejure.org/1997,20916)
LAG Berlin, Entscheidung vom 13. August 1997 - 8 Sa 70/97 (https://dejure.org/1997,20916)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit; Geltungsbereich; BAT; Feuerwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1997 - 8 Sa 70/97
    Ein Hinweis, eine Arbeitnehmerin erhalte eine bestimmte tarifliche Leistung, ist deshalb nur dann als einzelvertragliche Zusage zu qualifizieren, die ohne Rücksicht auf das Vorhandensein der tariflichen Voraussetzungen erteilt wird, wenn der entsprechende Geschäftswille unzweifelhaft aus der Erklärung hervorgeht (BAG NZA 1990, 899 und BAG Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 -).

    Vielmehr richten sich Vergütungsanspruch und sonstige Arbeitsbedingungen allein nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen (BAG NZA 1990, 899).

  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1997 - 8 Sa 70/97
    hier: Auswirkungen der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 und 12/92 -.

    Das Schreiben läßt vielmehr zweifelsfrei erkennen, daß der Beklagte lediglich die rechtlichen Folgerungen aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Juli 1992 (6 AZR 11/92 und 12/92), dem sog. Posturteil, wie er es verstand, ziehen wollte.

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1997 - 8 Sa 70/97
    Hat der Beklagte somit seit dem 2. Februar 1992 ersichtlich irrtümlich das Arbeitsverhältnis der Klägerin nach dem Tarifrecht des BAT anstelle des BAT-O behandelt, so kann er sich von dieser Handhabung einseitig lossagen, wie mit Schreiben vom 25. Juni 1996 geschehen, ohne daß es einer Änderungskündigung bedurfte (vgl. BAG AP Nr. 12 zu § 4 BAT und AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1997 - 8 Sa 70/97
    Wie bei jedem Erklärungsverhalten des Arbeitgebers muß sich jedoch das Vertrauen der Arbeitnehmerin, soll es schutzwürdig sein, darauf beziehen, der Arbeitgeber habe einen Verpflichtungswillen bestimmten Inhalts (BAG AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung unter I 2 b der Gründe).
  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1997 - 8 Sa 70/97
    Umsetzung des Feuerwehr-Urteils des BAG vom 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 .
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 922/94

    BAT - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1997 - 8 Sa 70/97
    Ihr Arbeitsplatz befindet sich derzeit im räumlichen Geltungsbereich des BAT-O. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterfällt eine Arbeitnehmerin, deren Arbeitsverhältnis zunächst im Beitrittsgebiet begründet wurde und die sodann in das Tarifgebiet West wechselt, für die Dauer des "Westeinsatzes", den westlichen Tarifverträgen, wenn der Einsatz auf nicht absehbare Zeit erfolgt (BAG Urteil vom 01. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - BB 1996, 269).
  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1997 - 8 Sa 70/97
    Jedenfalls sei ein etwaiger Rechtsirrtum im Jahre 1995 beseitigt gewesen, als das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - zum Ausdruck gebracht habe.
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 28/92

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1997 - 8 Sa 70/97
    Ein Hinweis, eine Arbeitnehmerin erhalte eine bestimmte tarifliche Leistung, ist deshalb nur dann als einzelvertragliche Zusage zu qualifizieren, die ohne Rücksicht auf das Vorhandensein der tariflichen Voraussetzungen erteilt wird, wenn der entsprechende Geschäftswille unzweifelhaft aus der Erklärung hervorgeht (BAG NZA 1990, 899 und BAG Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 -).
  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 768/95

    Tarifgeltung: BAT oder BAT-O

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1997 - 8 Sa 70/97
    Auch hier habe man sich also in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 30.01.1997 - 6 AZR 768/95 -) befunden.
  • BAG, 15.04.1999 - 6 AZR 562/97
    hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. April 1999 durch den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Armbrüster als Vorsitzenden, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Gräfl und den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Friedrich sowie die ehrenamtlichen Richter Schwarck und Dr. Pühler für Recht erkannt: 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 13. August 1997 - 8 Sa 70/97 - wird zurückgewiesen.
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